Wichtige Infos!

ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS Aktuell nehmen die Naturschutzwacht sowie die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Lichtenfels vermehrt Freizeitnutzungen an Gewässern wahr, unter anderem auch aufgrund zunehmender Angelaktivitäten. Dabei wird mit Fahrzeugen auf nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Flächen in der Natur gefahren oder geparkt, ohne dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde bzw. vorgewiesen werden kann. Aus naturschutzrechtlicher Sicht stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass etwaige Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuse von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden können. Um weiter Verstöße zu vermeiden bitten wir unsere aktiven Angler und Naturliebhaber, die entlang des Mains zu Verfügung stehenden, ausgewiesenen Parkplätze unbedingt zu nutzen. Vor Ort stehen Ihnen im Zweifelsfalle unsere Fischereiaufseher mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Kuhweide in Seubelsdorf werden wie gehabt beim Angelspezi in Bad Staffelstein Schlüssel hinterlegt. Diese können gegen ein Pfand von 20€ entliehen werden und müssen spätestens am nächsten Tag zurückgebracht werden.
Verkaufsstart der Angelkarten für 2024 ! Ab dem 01.Dezember 2023 liegen die neuen Jahres-/ Wochen-/ und Tageskarten für die Angelsaison 2024 in unseren gelisteten Verkaufsstellen in Bad Staffelstein, Lichtenfels, Neuensee und Stockheim für Euch bereit.

Schonzeiten Lauter

Abweichend zur AVBayFiG:                Äsche                              ganzjährig

                      Aal und Hecht                 Keine Schonzeit

 

Entsprechend AVBayFiG (Auszug):     Zander        vom             01.01. bis 31.05.

                       Rapfen        vom             01.03. bis 31.05.

                       Barbe          vom             01.05. bis 30.06.

                       Bachforelle  vom             01.10. bis 15.03.

                       Regenbogenforelle vom  01.10. bis 15.03.

                       Bachsaibling vom            01.10. bis 15.03.

Für alle anderen hier nicht benannten Fisch-, Muschel- und Krebsarten gelten die Bestimmungen der AVFiG bzw. der Bezirksfischereiverordnung. Ausdrücklich erinnert wird an die ganzjährige Schonzeit für folgende Arten: Elritze, Nase, Nerfling, Karausche, Steinkrebs, Schneider, alle Neunaugen, Rotfeder, Mühlkoppe, Meerforelle und Lachs. Hechte, Aale und Regebogenforellen dürfen nicht zurückgesetzt werden.

Schonmaße Lauter

Abweichend zur AVBayFiG:            Bachsaibling           26cm

                                                        Bachforelle              35cm

                                                        Aal und Hecht         Kein Schonmaß

 

Entsprechend AVBayFiG (Auszug):      Zander                    50cm

                                                              Barbe                      40cm

                                                              Rapfen                    40cm

                                                              Regenbogenforelle 26cm

Für alle anderen hier nicht benannten Fisch-, Muschel- und Krebsarten gelten die Bestimmungen der AVFiG bzw. der Bezirksfischereiverordnung. Hechte, Aale und Regenbogenforellen dürfen nicht zurückgesetzt werden.

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