Wichtige Infos!

ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS Aktuell nehmen die Naturschutzwacht sowie die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Lichtenfels vermehrt Freizeitnutzungen an Gewässern wahr, unter anderem auch aufgrund zunehmender Angelaktivitäten. Dabei wird mit Fahrzeugen auf nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Flächen in der Natur gefahren oder geparkt, ohne dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde bzw. vorgewiesen werden kann. Aus naturschutzrechtlicher Sicht stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass etwaige Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuse von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden können. Um weiter Verstöße zu vermeiden bitten wir unsere aktiven Angler und Naturliebhaber, die entlang des Mains zu Verfügung stehenden, ausgewiesenen Parkplätze unbedingt zu nutzen. Vor Ort stehen Ihnen im Zweifelsfalle unsere Fischereiaufseher mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Kuhweide in Seubelsdorf werden wie gehabt beim Angelspezi in Bad Staffelstein Schlüssel hinterlegt. Diese können gegen ein Pfand von 20€ entliehen werden und müssen spätestens am nächsten Tag zurückgebracht werden.
Verkaufsstart der Angelkarten für 2024 ! Ab dem 01.Dezember 2023 liegen die neuen Jahres-/ Wochen-/ und Tageskarten für die Angelsaison 2024 in unseren gelisteten Verkaufsstellen in Bad Staffelstein, Lichtenfels, Neuensee und Stockheim für Euch bereit.

Fischbestandsuntersuchungen

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt im Zuge der Managementpläne für FFH-Gebiete und der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Fischbestandserhebungen durch, und zwar jüngst am 16.10.2012 ind der Strecke B. Dazu hat das LfU am 11.10.2012 folgendes Schreiben an die Geschäftsführung gerichtet:

 

 

"Sehr geehrter Herr Dr. Freiburg,

 

mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Erfassung des Fischbestandes des Mains bei Michelau, die im Rahmen der Europäischen Fauna-Flora-Habitat-(FFH)- sowie der EU-Wasserrahmen-Richtlinie durchgeführt werden soll, informieren.

 

Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle kurz den Hintergrund unseres Vorhabens schildern: Die FFH-Richtlinie ist Grundllage eines europäischen Verbundnetzes, das die biologische Vielfalt druch Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedstaaten aufrecht erhalten soll. Als sogenannte "Arten von besonderem gemeinschaftlichen Interesse" weist die FFH-Richtlinie u.a. auch einige Fischarten aus, für deren Erhaltung bereits besondere Schutzgebiete (FFH-Gebiete) ausgewiesen wurden. Außerdem verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes entsprechender Populationen (Monitoring). Auch außerhalb entsprechend ausgewiesener FFH-Gebiete muss der Erhaltungszustand wichtiger Vorkommen dieser Arten in Form der Erfassung ihrer Bestandsgröße dokumentiert werden.

Ziel der FFH-Richtlinie ist dei Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes, der ggf. durch die Einleitung konkreter Maßnahmen (z.B. Biotopverbesserungen) zu unterstützen ist. Damit dient die FFH-Richtlinie unmittelbar der Verbesserung der Situatíon der Gewässer.

 

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU zur Bewertung und Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer. Seit 2000 ist sie auch in Deutschland geltendes Recht. Verbindliche Grundlage der Bewertung ist neben der Wasserqualität und der Gewässerstruktur eine Untersuchung der biologischen Komponenten Wasserpflanzen (Makrophyten), wirbellose Kleintiere (Makrozoobenthos), Bodenalgen (Phytobenthos) sowie der Fische. Detaillierte Informationen finden sie darüber auch im Internet unter www.wasserrahmenrichtlinie.bayern.de.

 

In Bayern wurde zur Umsetzung der FFH- sowie EU-Wasserrahmen-Richtlinie für die Artengruppe Fische eine Projektgruppe beim Referat Fischökologie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingerichtet. Die Fachberatungen für Fischerei der Bezirke und das Institut für Fischerei der LfL Starnberg sind in dieses Porjekt einbezogen und werden sich um Teil an den Befischungen beteiligen.

Innerhalb des akutellen Berichtszeitraums (bis 2013) ist eine zweimalige Befischung Ihrer Gewässerstrecke vorgesehen.

 

Bei der Untersuchung werden alle Fische gekeschert, vermessen und anschließend wieder zurückgesetzt. Selbstverständlich erhalten Sie nach Abschluss der Untersuchung einen Kurzbericht über die Ergebnisse. Weiterhin können Sie jederzeit unsere Befischung begleiten ..."

 

Wir haben die erste Befischung am 16.10.2012 selbstverständlich begleitet und bedanken uns recht herzlich beim LfU für diesen Einsatz. Soviel kann schon jetzt gesagt werden: Dass im Main keine Fische seien, ist falsch. Es wurden auch große Fische gefangen. Wer bei uns nichts fängt, der muss seine Methoden überprüfen und sich um die drei "R" kümmern (zur richtigen Zeit am richtigen Ort mit dem richtigen Material).

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