Wichtige Infos!
Der Angler als Kunde
Was bedeutet die beschriebene rechtliche Struktur nun für den normalen Mainangler? Zunächst muss betont werden, dass der Käufer eines Erlaubnisscheines der Mainfischereigemeinschaft nichts anderes als ein hoch geschätzter Kunde ist. Solange er sich an die gesetzlichen und erweiterten Bedingungen für die Angelei in unseren Gewässern hält, wird er jederzeit eine neue Erlaubnis lösen können. Natürlich hat er dadurch jedes Recht, für sein gutes Geld auch etwas zurückerwarten zu dürfen. Allerdings gibt es im Vergleich zu einem Verein einige große Unterschiede:
So erheben wir im Gegensatz zum Verein keine Aufnahmegebühr und keinen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Außerdem gibt es keinen verpflichtenden Arbeitsdienst oder eine finanzielle Abgabe, wenn nicht am Arbeitsdienst teilgenommen werden kann. Es gibt auch keine Gewässersperrungen im Rahmen von Königs- oder Kameradschaftsangeln, oder eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Angeltagen pro Monat bzw. pro Jahr.
Diese Freiheiten außerhalb einer Vereinsstruktur haben natürlich auch ihren Preis. Weder gibt es eine Mitbestimmung der Vereinsmitglieder, z.B. durch Wahl eines Vorstandes, noch gibt es einen Vorbereitungskurs auf die Fischerprüfung.
In der Vergangenheit gab es wiederholt Stimmen unzufriedener Mainangler, die sich schlecht informiert fühlten, sei es über Besatzmaßnahmen, über Vorschriftenänderungen oder andere Aspekte der Mainangelei. Diese Zeiten sind vorbei! Die Mainfischereigemeinschaft ist dabei neue Wege zu beschreiten. Sie versucht im Spagat zwischen den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben der Behörden, den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes und den betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten ein wichtiges Ziel zu erreichen. Das ist, unter dem Aspekt der nachhaltigen Hege und Pflege der Gewässer die Erlaubnisscheininhaber zufriedenzustellen. Sie selbst können dabei mitwirken, indem Sie den Kontakt mit uns suchen. Sprechen Sie mit uns statt über uns. Ihre sachlichen Fragen und konstruktiven Beiträge sind stets willkommen.