Wichtige Infos!

ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS Aktuell nehmen die Naturschutzwacht sowie die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Lichtenfels vermehrt Freizeitnutzungen an Gewässern wahr, unter anderem auch aufgrund zunehmender Angelaktivitäten. Dabei wird mit Fahrzeugen auf nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Flächen in der Natur gefahren oder geparkt, ohne dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde bzw. vorgewiesen werden kann. Aus naturschutzrechtlicher Sicht stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass etwaige Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuse von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden können. Um weiter Verstöße zu vermeiden bitten wir unsere aktiven Angler und Naturliebhaber, die entlang des Mains zu Verfügung stehenden, ausgewiesenen Parkplätze unbedingt zu nutzen. Vor Ort stehen Ihnen im Zweifelsfalle unsere Fischereiaufseher mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Kuhweide in Seubelsdorf werden wie gehabt beim Angelspezi in Bad Staffelstein Schlüssel hinterlegt. Diese können gegen ein Pfand von 20€ entliehen werden und müssen spätestens am nächsten Tag zurückgebracht werden.
Die Herren Dr. Neu und Rückert, Coburg, haben sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München das Recht erstritten, den über ihre Grundstücke in Weingarten laufenden Weg zu sperren. Wir bitten um Beachtung. Inwieweit dieses Recht nur die Sperrung für Kraftfahrzeuge betrifft oder auch die Sperrung für Fußgänger, ist uns nicht bekannt. Dazu gibt es unseres Wissen noch keine Klärung. Eventuelle Anfragen dazu bitten wir an das Landratsamt Lichtenfels, Untere Naturschutzbehörde, zu richten. Die Strecke kann von unseren Anglern jedenfalls auch fussläufig über die andere Seite von Hausen aus erreicht werden.

Bestimmungen, Änderungen, Schonzeiten und Schonmaße am Main

Ihre Kundenzufriedenheit ist uns sehr wichtig, wir wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg an unserem Gewässer. Genauso wichtig ist uns aber auch, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen haben wir sehr liberale Bestimmungen. Nachtangeln, anfüttern und das ausbringen der Köder mit einem Schlauchboot (ohne Motornutzung) sind zum Beispiel gestattet und Gastangler können jederzeit einen Erlaubnisschein erwerben. Bitte leisten sie mit der Einhaltung der Bestimmungen Ihren Beitrag dazu, dass wir diese Freiheiten nicht einschränken müssen. Damit die Gemeinschaft nicht unter den Verfehlungen Einzelner leiden muß, erlauben wir uns Personen, die sich nicht an die Regeln halten oder dem Ruf der Anglei in der Öffentlichkeit auf andere Weise schaden konsquent von unserem Gewässer auszuschließen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. 

Druckversion | Sitemap
© Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels GbR