Wichtige Infos!
ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS Aktuell nehmen die Naturschutzwacht sowie die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Lichtenfels vermehrt Freizeitnutzungen an Gewässern wahr, unter anderem auch aufgrund
zunehmender Angelaktivitäten. Dabei wird mit Fahrzeugen auf nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Flächen in der Natur gefahren oder geparkt, ohne dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung
erteilt wurde bzw. vorgewiesen werden kann. Aus naturschutzrechtlicher Sicht stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass etwaige Zuwiderhandlungen mit einer
Geldbuse von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden können. Um weiter Verstöße zu vermeiden bitten wir unsere aktiven Angler und Naturliebhaber, die entlang des Mains zu Verfügung stehenden,
ausgewiesenen Parkplätze unbedingt zu nutzen. Vor Ort stehen Ihnen im Zweifelsfalle unsere Fischereiaufseher mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Kuhweide in Seubelsdorf werden wie gehabt beim Angelspezi in Bad Staffelstein Schlüssel hinterlegt. Diese können gegen ein Pfand von 20€ entliehen werden und müssen spätestens am nächsten Tag
zurückgebracht werden.
Die Herren Dr. Neu und Rückert, Coburg, haben sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München das Recht erstritten, den über ihre Grundstücke in Weingarten laufenden Weg zu sperren. Wir
bitten um Beachtung. Inwieweit dieses Recht nur die Sperrung für Kraftfahrzeuge betrifft oder auch die Sperrung für Fußgänger, ist uns nicht bekannt. Dazu gibt es unseres Wissen noch keine Klärung.
Eventuelle Anfragen dazu bitten wir an das Landratsamt Lichtenfels, Untere Naturschutzbehörde, zu richten. Die Strecke kann von unseren Anglern jedenfalls auch fussläufig über die andere Seite von
Hausen aus erreicht werden.
Schonzeiten Main
Abweichend zur AVBayFiG:
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Äsche ganzjährig
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Hecht und Zander vom 01.01. bis 31.05.
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Alle Friedfische vom 16.10. bis 30.11.
Entsprechend AVBayFiG (Auszug):
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Aal vom 01.10. bis 28.02.
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Bachforelle und Regenbogenforelle vom 01.10. bis 15.03.
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Barbe vom 01.05. bis 30.06.
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Rapfen vom 01.03. bis 31.05.
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Schleie vom 01.05. bis 30.06.
Für alle anderen hier nicht benannten Fisch-, Muschel- und Krebsarten gelten die Bestimmungen der AVBayFiG bzw. der Bezirksfischereiverordnung. Ausdrücklich erinnert wird an die ganzjährige Schonzeit für folgende Arten: Elritze, Nase, Nerfling, Karausche, Steinkrebs, Schneider, alle Neunaugen, Rotfeder, Mühlkoppe, Meerforelle und Lachs.
Schonmaße Main
Abweichend zur AVFiG:
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Quappe 40 cm
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Hecht 60 cm
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Zander 60 cm
Entsprechend AVFiG (Auszug):
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Aal 50 cm
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Bach- + Regenbogenforelle 26 cm
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Barbe 40 cm
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Karpfen 35 cm
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Rapfen 40 cm
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Schleie 26 cm
Für alle anderen hier nicht benannten Fisch-, Muschel- und Krebsarten gelten die Bestimmungen der AVBayFiG bzw. der Bezirksfischereiverordnung.