Wichtige Infos!

ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS Aktuell nehmen die Naturschutzwacht sowie die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Lichtenfels vermehrt Freizeitnutzungen an Gewässern wahr, unter anderem auch aufgrund zunehmender Angelaktivitäten. Dabei wird mit Fahrzeugen auf nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Flächen in der Natur gefahren oder geparkt, ohne dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde bzw. vorgewiesen werden kann. Aus naturschutzrechtlicher Sicht stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass etwaige Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuse von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden können. Um weiter Verstöße zu vermeiden bitten wir unsere aktiven Angler und Naturliebhaber, die entlang des Mains zu Verfügung stehenden, ausgewiesenen Parkplätze unbedingt zu nutzen. Vor Ort stehen Ihnen im Zweifelsfalle unsere Fischereiaufseher mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Kuhweide in Seubelsdorf werden wie gehabt beim Angelspezi in Bad Staffelstein Schlüssel hinterlegt. Diese können gegen ein Pfand von 20€ entliehen werden und müssen spätestens am nächsten Tag zurückgebracht werden.
Die Herren Dr. Neu und Rückert, Coburg, haben sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München das Recht erstritten, den über ihre Grundstücke in Weingarten laufenden Weg zu sperren. Wir bitten um Beachtung. Inwieweit dieses Recht nur die Sperrung für Kraftfahrzeuge betrifft oder auch die Sperrung für Fußgänger, ist uns nicht bekannt. Dazu gibt es unseres Wissen noch keine Klärung. Eventuelle Anfragen dazu bitten wir an das Landratsamt Lichtenfels, Untere Naturschutzbehörde, zu richten. Die Strecke kann von unseren Anglern jedenfalls auch fussläufig über die andere Seite von Hausen aus erreicht werden.

Schonzeiten Rodach

Abweichend zur AVBayFiG:  Zander                    vom                 01.01. bis 31.05.

       Barbe                      ganzjährig

       Äsche                      ganzjährig

Entsprechend AVBayFiG (Auszug):   

       Hecht                       vom                15.02. bis 30.04.

       Rapfen                     vom                01.03. bis 31.05.

        Schleie                     vom                01.05. bis 30.06.

       Aal                            vom                01.10. bis 28.02.

       Bachforelle               vom                01.10. bis 15.03.

       Regenbogenforelle   vom               01.10.. bis 15.03.

Für alle anderen hier nicht benannten Fisch-, Muschel- und Krebsarten gelten die Bestimmungen der AVFiG bzw. der Bezirksfischereiverordnung. Ausdrücklich erinnert wird an die ganzjährige Schonzeit für folgende Arten: Elritze, Nase, Nerfling, Karausche, Steinkrebs, Schneider, alle Neunaugen, Rotfeder, Mühlkoppe, Meerforelle und Lachs.

Schonmaße Rodach

Abweichend zur AVBayFiG:   Zander                                  60cm

                                               Quappe                                40cm

                                               Bach- + Regenbogenforelle 35cm

                                                                                                                                                                                                              

Entsprechend AVBayFiG (Auszug):   

                                           Hecht                                    50cm

                                           Karpfen                                 35cm

                                           Schleie                                  26cm

                                           Aal                                        50cm

                                           Rapfen                                 40cm

Für alle anderen hier nicht benannten Fisch-, Muschel- und Krebsarten gelten die Bestimmungen der AVFiG bzw. der Bezirksfischereiverordnung.

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