Wichtige Infos!

ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS Aktuell nehmen die Naturschutzwacht sowie die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Lichtenfels vermehrt Freizeitnutzungen an Gewässern wahr, unter anderem auch aufgrund zunehmender Angelaktivitäten. Dabei wird mit Fahrzeugen auf nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Flächen in der Natur gefahren oder geparkt, ohne dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde bzw. vorgewiesen werden kann. Aus naturschutzrechtlicher Sicht stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass etwaige Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuse von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden können. Um weiter Verstöße zu vermeiden bitten wir unsere aktiven Angler und Naturliebhaber, die entlang des Mains zu Verfügung stehenden, ausgewiesenen Parkplätze unbedingt zu nutzen. Vor Ort stehen Ihnen im Zweifelsfalle unsere Fischereiaufseher mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Kuhweide in Seubelsdorf werden wie gehabt beim Angelspezi in Bad Staffelstein Schlüssel hinterlegt. Diese können gegen ein Pfand von 20€ entliehen werden und müssen spätestens am nächsten Tag zurückgebracht werden.
Die Herren Dr. Neu und Rückert, Coburg, haben sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München das Recht erstritten, den über ihre Grundstücke in Weingarten laufenden Weg zu sperren. Wir bitten um Beachtung. Inwieweit dieses Recht nur die Sperrung für Kraftfahrzeuge betrifft oder auch die Sperrung für Fußgänger, ist uns nicht bekannt. Dazu gibt es unseres Wissen noch keine Klärung. Eventuelle Anfragen dazu bitten wir an das Landratsamt Lichtenfels, Untere Naturschutzbehörde, zu richten. Die Strecke kann von unseren Anglern jedenfalls auch fussläufig über die andere Seite von Hausen aus erreicht werden.

Fischerei und Verkehrsrecht

von Dr. Oliver Freiburg / Fachanwalt für Verkehrsrecht

Nur wenige Anlger haben das Glück, an dem beangelten Gewässer zu wohnen und so aus dem eigenen Garten angeln zu können. Die Mehrheit der Angler muss zum Angeln fahren, mit dem Auto, einem Kraftrad oder einem Fahrrad. Eine solche Fahrt ist für viele Angler notwendige Voraussetzung des Angelns. Da die befischte Stelle oft nicht an einer einfach zugänglichen Straße liegt, stellt sich das Problem der Durchfahrtmöglichkeit.

 

Beim nächtlichen oder abendlichen Angeln wird auch gerne ein Schluck Alkohol getrunken, und dagegen ist auch nichts einzuwenden. Der Angler sollte nur wissen, welche Grenzen ihm dabei das Verkehrsrecht zieht und wie er seine eigene Alkoholisierung annäherungsweise korrekt bestimmen kann. Den Angler dabei etwa auf den Kauf eines - auch ungenauen - Atemalkoholmeßgeräts zu verweisen, hilft nicht wirklich. Schöner ist es, wenn man mit dem eigenen Rechner im Kopf - genauer - bestimmen kann, ob man noch fahrtauglich ist oder nicht.

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