Wichtige Infos!

ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS Aktuell nehmen die Naturschutzwacht sowie die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Lichtenfels vermehrt Freizeitnutzungen an Gewässern wahr, unter anderem auch aufgrund zunehmender Angelaktivitäten. Dabei wird mit Fahrzeugen auf nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Flächen in der Natur gefahren oder geparkt, ohne dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde bzw. vorgewiesen werden kann. Aus naturschutzrechtlicher Sicht stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass etwaige Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuse von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden können. Um weiter Verstöße zu vermeiden bitten wir unsere aktiven Angler und Naturliebhaber, die entlang des Mains zu Verfügung stehenden, ausgewiesenen Parkplätze unbedingt zu nutzen. Vor Ort stehen Ihnen im Zweifelsfalle unsere Fischereiaufseher mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Kuhweide in Seubelsdorf werden wie gehabt beim Angelspezi in Bad Staffelstein Schlüssel hinterlegt. Diese können gegen ein Pfand von 20€ entliehen werden und müssen spätestens am nächsten Tag zurückgebracht werden.
Verkaufsstart der Angelkarten für 2024 ! Ab dem 01.Dezember 2023 liegen die neuen Jahres-/ Wochen-/ und Tageskarten für die Angelsaison 2024 in unseren gelisteten Verkaufsstellen in Bad Staffelstein, Lichtenfels, Neuensee und Stockheim für Euch bereit.

Angeln vom Boot - nach wie vor verboten

Die Fischerei vom Boot ist in Bayern nicht verboten. Sie ist auf größeren Gewässern eine Hauptausübungsform des Angelns und der Fischerei allgemein. An manchen Seen sind die Ufer wegen Schilfgürteln auch kaum zugänglich, so dass das Angeln vom Boot sinnvoll ist. An der Strecke der Mainfischerei ist das Angeln vom Boot kraft unserer Bedingungen verboten. Dies ist schon immer so gewesen. Über die Gründe kann man streiten.

 

Wir meinen: Der Main ist so schmal und übersichtlich, dass ein Angeln vom Boot gar nicht erforderlich erscheint. Wenn wir das Angeln vom Boot erlauben, wird es erwartbar Konflikte zwischen den Anglern am Ufer und den Anglern im Boot geben, auch eine Neidproblematik, wenn etwa das Boots- oder Driftangeln teurer wäre. Es müßten Slipstellen eingerichtet und angegeben werden, was wiederum weitere Konflikte mit den anderen Bootsnutzern heraufbeschwören würde. Solche Stellen müssten zwar möglicherweise nicht genehmigt, aber dennoch beaufsichtigt werden. Wir müßten regeln, wie groß die Boote sein dürften, wie geangelt werden darf, etwa, ob gedriftet werden darf, auch zu welchen Jahreszeiten und ob geanktert werden darf. Trotzdem würde es erwartungsgemäß vor Ort bei einer Einführung des Bootsangelns Konflikte und Übertretungen geben, deren wir dann nicht Herr werden würden. Wir müßten eine Wasseraufsicht einführen und dafür eigens Boote beschaffen. All das ist zu komplex und problembeladen. Wir gehen deshalb seit vielen Jahren den einfachen und geraden Weg, das Bootsangeln zu verbieten, auch, damit keine Zweiklassengesellschaft im Kartenverkauf entsteht.

 

Wir meinen aber auch: Es wäre schwer zu verstehen, wenn wir von Amts wegen nicht vom Boot angeln könnten, wenn so viele Boote auf dem Main fahren. Es gibt kein Vorrecht der Kanufahrer. Wenn die Kanu- und Bootsfahrt weiterhin ungeregelt zunimmt und keine Obergrenzen für die gewerbliche Bootsfahrt eingeführt werden, dann müßten wir vielleicht einmal umdenken, zumal wir ein eigentumsgleiches Freiheitsrecht ausüben, die Kanuten aber nur das verfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Naturgenuss. Unser Plädoyer für eine Begrenzung des gewerblichen Kanuverkehrs, möglicherweise auch des privaten Kanu- und Bootsverkehrs, ist also keine reine Schimpferei oder Fensterrede der vergeblich Anlaufenden. Wenn uns die Bootsfahrt zu sehr belastet und keiner dagegen etwas unternimmt, uns vielmehr schulterzuckend stehen läßt, dann werden wir vielleicht eines Tages das Angeln vom Boot erlauben, und dann dürfte es für unsere Gegner in der Tat juristisch (sehr) schwer werden, dagegen zu argumentieren, auch und gerade vor Gericht, wenn kehrseitig Alles erlaubt ist und durchgeht. Vielleicht hat der Eine oder Andere, der die Fischerei hier für wehrlos oder minderbemittelt hält, über diese nicht unelegante Variante der Rechtsverteidigung noch gar nicht so genau nachgedacht. Wieso sollen wir uns denn mit sinnlosen Klagen aufreiben, statt nicht einfach unsere Freiheit aufzuweiten? Und dagegen kämen die, die es selbst exzessiv betreiben, wohl kaum an! Dann würden wir uns auch der Mühe unterziehen, die Fischerei vom Boot eingehend zu regeln und die damit verbundenen Konflikte einmal auf uns nehmen.

 

Aber und schlussendlich: So lange das Bootsangeln nicht erlaubt ist, werden wir es auch nicht dulden und Zuwiderhandlungen ahnden, auch hart, denn sonst werden wir von der Faktizität überholt. Bitte unterlassen Sie also jedwedes Bootsangeln am Main!

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© Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels GbR