Wichtige Infos!

ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS Aktuell nehmen die Naturschutzwacht sowie die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Lichtenfels vermehrt Freizeitnutzungen an Gewässern wahr, unter anderem auch aufgrund zunehmender Angelaktivitäten. Dabei wird mit Fahrzeugen auf nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Flächen in der Natur gefahren oder geparkt, ohne dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde bzw. vorgewiesen werden kann. Aus naturschutzrechtlicher Sicht stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass etwaige Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuse von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden können. Um weiter Verstöße zu vermeiden bitten wir unsere aktiven Angler und Naturliebhaber, die entlang des Mains zu Verfügung stehenden, ausgewiesenen Parkplätze unbedingt zu nutzen. Vor Ort stehen Ihnen im Zweifelsfalle unsere Fischereiaufseher mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Kuhweide in Seubelsdorf werden wie gehabt beim Angelspezi in Bad Staffelstein Schlüssel hinterlegt. Diese können gegen ein Pfand von 20€ entliehen werden und müssen spätestens am nächsten Tag zurückgebracht werden.
Die Herren Dr. Neu und Rückert, Coburg, haben sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München das Recht erstritten, den über ihre Grundstücke in Weingarten laufenden Weg zu sperren. Wir bitten um Beachtung. Inwieweit dieses Recht nur die Sperrung für Kraftfahrzeuge betrifft oder auch die Sperrung für Fußgänger, ist uns nicht bekannt. Dazu gibt es unseres Wissen noch keine Klärung. Eventuelle Anfragen dazu bitten wir an das Landratsamt Lichtenfels, Untere Naturschutzbehörde, zu richten. Die Strecke kann von unseren Anglern jedenfalls auch fussläufig über die andere Seite von Hausen aus erreicht werden.

BayFiG und AVBayFiG - aber damit ist es nicht getan

von Dr. Oliver Freiburg

Die Regelungskompetenz für das Fischereirecht liegt in Deutschland bei den Bundesländern. Wir haben also von Bundesland zu Bundesland ein anderes Fischereirecht. In Bayern wird das Fischereirecht im Wesentlichen durch zwei Normengruppen geregelt, nämlich das Bayerische Fischereigesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2008 (BayFiG) und die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2004 (AVBayFiG).

 

Die aktuelle Fassung des Bayerischen Fischereigesetzes können Sie hier direkt anklicken:

 

 

www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=jlr-FischGBY2008pIVZ&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

 

 

Eine Fassung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz findet sich hier:

 

 

www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-FischGAVBY2004rahmen&doc.part=X

 

 

Wir danken der Bayerischen Staatsregierung für die Möglichkeit der Verlinkung!

 

Vom hiesgen Angler wird weiterhin verlangt, dass er - zumindest der Sache nach - die jeweils für seinen Bereich geltende Bezirksfischereiverordnung kennt. Durch einfaches Anklicken kann diese nachfolgend geöffnet werden:

 

 

www.bezirk-oberfranken.de/fileadmin/5_Natur/fischerei/bezirksfischereiverordnung.pdf

 

 

Wir danken der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Oberfranken für die Möglichkeit, einen solchen link zu schalten!

 

Unsere eigenen Bedingungen sind in der Rubrik "aktuelle Informationen" wiedergegeben.

 

Damit ist es aber immer noch nicht genug. Für die Fischerei gelten überdies noch tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften (z.B. im Hinblick auf das Zelten). Auch sie müssen der Sache nach beherrscht werden, wenn auch - zum Glück - eher selten Änderungen auftreten. Auf diese Vorschriften wird deshalb im Rahmen der Abhandlung zum konkreten Thema verwiesen. Schließlich berühren noch verkehrs-, straf- und ordnugnswidrigkeitenrechtliche Vorschriften die Angelei. Gerade das letzte Jahr hat gezeigt, dass hier ganz erheblicher Aufklärungsbedarf besteht, auch bei Aufsehern. Insoweit verweisen wir auf die Ausführungen zum Thema "Fischerei und Verkehrsrecht"  weiter unten.

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