Wichtige Infos!

ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS Aktuell nehmen die Naturschutzwacht sowie die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Lichtenfels vermehrt Freizeitnutzungen an Gewässern wahr, unter anderem auch aufgrund zunehmender Angelaktivitäten. Dabei wird mit Fahrzeugen auf nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Flächen in der Natur gefahren oder geparkt, ohne dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde bzw. vorgewiesen werden kann. Aus naturschutzrechtlicher Sicht stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass etwaige Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuse von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden können. Um weiter Verstöße zu vermeiden bitten wir unsere aktiven Angler und Naturliebhaber, die entlang des Mains zu Verfügung stehenden, ausgewiesenen Parkplätze unbedingt zu nutzen. Vor Ort stehen Ihnen im Zweifelsfalle unsere Fischereiaufseher mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Kuhweide in Seubelsdorf werden wie gehabt beim Angelspezi in Bad Staffelstein Schlüssel hinterlegt. Diese können gegen ein Pfand von 20€ entliehen werden und müssen spätestens am nächsten Tag zurückgebracht werden.
Die Herren Dr. Neu und Rückert, Coburg, haben sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München das Recht erstritten, den über ihre Grundstücke in Weingarten laufenden Weg zu sperren. Wir bitten um Beachtung. Inwieweit dieses Recht nur die Sperrung für Kraftfahrzeuge betrifft oder auch die Sperrung für Fußgänger, ist uns nicht bekannt. Dazu gibt es unseres Wissen noch keine Klärung. Eventuelle Anfragen dazu bitten wir an das Landratsamt Lichtenfels, Untere Naturschutzbehörde, zu richten. Die Strecke kann von unseren Anglern jedenfalls auch fussläufig über die andere Seite von Hausen aus erreicht werden.

Schutzgebiete nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie

Wie bereits mehrfach erwähnt befindet sich der hiesige Main im Bereich einiger FFH- und Vogelschutzgebiete. Für die, die es genauer wissen wollen, sei auf diese Seite verwiesen:

 

 

www.lfu.bayern.de/natur/natura2000/browse/index

 

 

Um nicht alle Gebiete in Bayern abklappern zu müssen, sollte man in der Suchmaske "Landkreis Lichtenfels", "alle Gemeinden" und "Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation ..." sowie "FFH-Gebiet" und "Vogelschutzgebiet" und "Abfrage starten" eingeben. Dann erscheinen fünf Gebiete, so insbesondere das Gebiet Nr. 5833-371 (Maintal von Theisau bis Lichtenfels) und Nr. 5931-374 (Maintal von Bad Staffelstien bis Hallstadt). Dort kann man sich über die besonders relevanten Arten und die Erhaltungsziele informieren. Ein Blick über den Tellerrand schadet nie!

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