Wichtige Infos!

ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS Aktuell nehmen die Naturschutzwacht sowie die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Lichtenfels vermehrt Freizeitnutzungen an Gewässern wahr, unter anderem auch aufgrund zunehmender Angelaktivitäten. Dabei wird mit Fahrzeugen auf nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Flächen in der Natur gefahren oder geparkt, ohne dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde bzw. vorgewiesen werden kann. Aus naturschutzrechtlicher Sicht stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass etwaige Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuse von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden können. Um weiter Verstöße zu vermeiden bitten wir unsere aktiven Angler und Naturliebhaber, die entlang des Mains zu Verfügung stehenden, ausgewiesenen Parkplätze unbedingt zu nutzen. Vor Ort stehen Ihnen im Zweifelsfalle unsere Fischereiaufseher mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Kuhweide in Seubelsdorf werden wie gehabt beim Angelspezi in Bad Staffelstein Schlüssel hinterlegt. Diese können gegen ein Pfand von 20€ entliehen werden und müssen spätestens am nächsten Tag zurückgebracht werden.
Verkaufsstart der Angelkarten für 2024 ! Ab dem 01.Dezember 2023 liegen die neuen Jahres-/ Wochen-/ und Tageskarten für die Angelsaison 2024 in unseren gelisteten Verkaufsstellen in Bad Staffelstein, Lichtenfels, Neuensee und Stockheim für Euch bereit.

Verwendung von Echoloten

von Dr. Oliver Freiburg

Die moderne Fischerei ist auch deshalb so effizient geworden, weil es Ortungs- und Navigationsgeräte gibt, die einen sehr guten Überblick über die Verhältnisse unter Wasser verschaffen. Zu reden ist hier insbesondere vom Echolot. Es gibt heute Echolote, über die man nur noch staunen kann. Der Unterwasserbereich wird von ihnen quasi wie das eigene Wohnzimmer farbig offengelegt, samt allen dort schwimmenden Fischen (jedenfalls machen das sehr moderne Geräte glauben - zu den Unwägbarkeiten auch dabei sogleich). Ein Echolot kann zu verschiedenen Zwecken eingesetzt werden, nämlich zur Ergründung der Unterwasserverhältnisse und zur Fischortung. Das professionelle Angeln auf Hecht, Karpfen und Wels ist ohne solche Echolote eigentlich kaum noch vorstellbar, insbesondere aber in größeren Seen (sog. Binnenmeeren, z.B. die Müritz) oder Flüssen (z.B. Elbe, Rhein). Ob ein Echolot am Main, der in der Strömungsrinne in der Regel 2,5 - 2,8 m und an seinen tiefsten Stellen 3,5 - 4,0 m tief ist (, wobei es auch eine Stelle gibt, die über 6,0 m tief ist), Sinn macht, ist eine andere Frage. Der Echokegel weitet sich mit zunehmender Entfernung auf. Bei Tiefen von z.B. 10 m ist der dargestellte Bereich damit wesentlich größer als bei Tiefen von 2 oder 3 m. Der auf dem Echolot abgebildete Fisch ist auch nicht immer tatsächlich ein Fisch. So meinten Welsprofis bei ihrem Einsatz in Griechenland, riesige Welse auf dem Echolot sehen zu können, tatsächlich handelte es sich aber um Fischschwärme, die eine bestimmte Formation bildeten. Das richtige Lesen und Verstehen des Echolots in geringen Tiefen stellt überdies an den Angler erhöhte Anforderungen. Es mag hier den einen oder anderen Irrtum geben, z.B. ist die angebliche Abrisskante ein im Wasser liegender Baum, weil man der Technik und Optik zu sehr vertraut. Das gute alte Loten ist deshalb auch am Main immer richtig. Auch hat sich die Lottechnik verbessert, etwa beim Karpfenangeln. Ganz einfache Methoden des Lotens, etwa schwimmend, sind oft kaum zu schlagen. Es scheint, dass viele Angler, die das Echolot favorisieren, sich über die modernen Möglichkeiten des Lotens und des schwimmenden Lotens nicht immer im klaren sind.

 

Weder das BayFiG noch die AVBayFiG verbieten den Einsatz von solchen Echoloten, aber die Verordnung über die Fischerei im Regierungsbezirk Oberfranken (Bezirksfischereiverordnung - BezFi-V). Nach § 14 Satz 1 BezFi-V ist die Verwendung von Geräten zur Ortung von Fischen und Fischbeständen, die auch zur Auslotung der Gewässertiefe dienen können, verboten. Ausnahmen sind möglich, allerdings nur mit Zustimmung der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberfranken, § 14 Satz 2 BezFi-V. Solche Ausnahmen machen zuweilen Sinn, insbesondere aber beim Hegefischen auf Waller, unserer Wallertrophy. Der Zweck des Hegefischens ist ja, den Wels gezielt zu beangeln. Weil der Fisch sehr geschickt ist und der Angelerfolg wesentlich von der Kenntnis seines Standortes abhängt, scheint uns die Gestattung einer Echolotbenutzung bei der Wallertrophy sinnvoll. Wir werden einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim Bezirk Oberfranken für die Walletrophy 2013 stellen. Aber Vorsicht: Ob diesem Genehmigungsantrag entsprochen wird, ist noch nicht klar. Dies wird in der Auftaktveranstaltung zur Wallertrophy bekannt gegeben werden. Und: Die mögliche Gestattung der Verwendung eines Echolots heißt nicht, dass vom Boot gefischt werden darf.

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