Wichtige Infos!

ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS Aktuell nehmen die Naturschutzwacht sowie die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Lichtenfels vermehrt Freizeitnutzungen an Gewässern wahr, unter anderem auch aufgrund zunehmender Angelaktivitäten. Dabei wird mit Fahrzeugen auf nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Flächen in der Natur gefahren oder geparkt, ohne dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde bzw. vorgewiesen werden kann. Aus naturschutzrechtlicher Sicht stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass etwaige Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuse von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden können. Um weiter Verstöße zu vermeiden bitten wir unsere aktiven Angler und Naturliebhaber, die entlang des Mains zu Verfügung stehenden, ausgewiesenen Parkplätze unbedingt zu nutzen. Vor Ort stehen Ihnen im Zweifelsfalle unsere Fischereiaufseher mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Kuhweide in Seubelsdorf werden wie gehabt beim Angelspezi in Bad Staffelstein Schlüssel hinterlegt. Diese können gegen ein Pfand von 20€ entliehen werden und müssen spätestens am nächsten Tag zurückgebracht werden.
Verkaufsstart der Angelkarten für 2024 ! Ab dem 01.Dezember 2023 liegen die neuen Jahres-/ Wochen-/ und Tageskarten für die Angelsaison 2024 in unseren gelisteten Verkaufsstellen in Bad Staffelstein, Lichtenfels, Neuensee und Stockheim für Euch bereit.

Der Angler als Kunde

Ein Besucher aus Norddeutschland mit schöner Barbe, 8/2015
Mit diesem klasse Rapfen machte die Gruppe ihre Erkundungsreise perfekt, 8/2015, ein kleiner Wels ging auch an den Haken
Guiding für unsere Gäste: Holger Herold mit einer Gruppe aus Hessen, Juli 2014
Unser Kunde René Baldrich am 06.01.2015 mit schönem Zander aus der Strecke B
Die beiden ersten "Nichtfliegenfischer", die unseren neuen Guidingservice Ende Januar 2015 nutzten waren Robin Moigk und Lars Meusel. Ob sie mit ihrem 98er Hecht wohl zufrieden waren? Ein Lächeln sagt oft mehr als tausend Worte.
Unser Neukunde Reiko Sänger war mit zwei Tageskarten am 02. und 03.05.2014 unterwegs, hat dabei gut gefangen und freundlicher Weise einen kleinen Bericht geschrieben, der in der entsprechenden Rubrik gelesen werden kann.
29.08.2014 - ein Gastangler aus Altötting mit 103 cm - Hecht
Unser Neukunde Markus Kotscheneuther mit einem schönen Hecht (90 cm), gefangen am 11.08.2013 in der Strecke A bei Reundorf um 20:45 Uhr.
Seinen Zielfisch hat er zwar nicht gefangen, ganz unzufrieden sieht Andreas Herkner aber nicht aus, 12/2015

Was bedeutet die beschriebene rechtliche Struktur nun für den normalen Mainangler? Zunächst muss betont werden, dass der Käufer eines Erlaubnisscheines der Mainfischereigemeinschaft nichts anderes als ein hoch geschätzter Kunde ist. Solange er sich an die gesetzlichen und erweiterten Bedingungen für die Angelei in unseren Gewässern hält, wird er jederzeit eine neue Erlaubnis lösen können. Natürlich hat er dadurch jedes Recht, für sein gutes Geld auch etwas zurückerwarten zu dürfen. Allerdings gibt es im Vergleich zu einem Verein einige große Unterschiede:

 

So erheben wir im Gegensatz zum Verein keine Aufnahmegebühr und keinen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Außerdem gibt es keinen verpflichtenden Arbeitsdienst oder eine finanzielle Abgabe, wenn nicht am Arbeitsdienst teilgenommen werden kann. Es gibt auch keine Gewässersperrungen im Rahmen von Königs- oder Kameradschaftsangeln, oder eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Angeltagen pro Monat bzw. pro Jahr.

 

Diese Freiheiten außerhalb einer Vereinsstruktur haben natürlich auch ihren Preis. Weder gibt es eine Mitbestimmung der Vereinsmitglieder, z.B. durch Wahl eines Vorstandes, noch gibt es einen Vorbereitungskurs auf die Fischerprüfung.

 

In der Vergangenheit gab es wiederholt Stimmen unzufriedener Mainangler, die sich schlecht informiert fühlten, sei es über Besatzmaßnahmen, über Vorschriftenänderungen oder andere Aspekte der Mainangelei. Diese Zeiten sind vorbei! Die Mainfischereigemeinschaft ist dabei neue Wege zu beschreiten. Sie versucht im Spagat zwischen den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben der Behörden, den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes und den betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten ein wichtiges Ziel zu erreichen. Das ist, unter dem Aspekt der nachhaltigen Hege und Pflege der Gewässer die Erlaubnisscheininhaber zufriedenzustellen. Sie selbst können dabei mitwirken, indem Sie den Kontakt mit uns suchen. Sprechen Sie mit uns statt über uns. Ihre sachlichen Fragen und konstruktiven Beiträge sind stets willkommen.

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