Wichtige Infos!

ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS Aktuell nehmen die Naturschutzwacht sowie die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Lichtenfels vermehrt Freizeitnutzungen an Gewässern wahr, unter anderem auch aufgrund zunehmender Angelaktivitäten. Dabei wird mit Fahrzeugen auf nicht für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Flächen in der Natur gefahren oder geparkt, ohne dass hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde bzw. vorgewiesen werden kann. Aus naturschutzrechtlicher Sicht stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass etwaige Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuse von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden können. Um weiter Verstöße zu vermeiden bitten wir unsere aktiven Angler und Naturliebhaber, die entlang des Mains zu Verfügung stehenden, ausgewiesenen Parkplätze unbedingt zu nutzen. Vor Ort stehen Ihnen im Zweifelsfalle unsere Fischereiaufseher mit Rat und Tat zur Seite.
Für die Kuhweide in Seubelsdorf werden wie gehabt beim Angelspezi in Bad Staffelstein Schlüssel hinterlegt. Diese können gegen ein Pfand von 20€ entliehen werden und müssen spätestens am nächsten Tag zurückgebracht werden.
Verkaufsstart der Angelkarten für 2024 ! Ab dem 01.Dezember 2023 liegen die neuen Jahres-/ Wochen-/ und Tageskarten für die Angelsaison 2024 in unseren gelisteten Verkaufsstellen in Bad Staffelstein, Lichtenfels, Neuensee und Stockheim für Euch bereit.

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Gesellschafterversammlung 2013

Die Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels ist kein Verein, sondern eine Gesellschaft nach den §§ 705 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), d.h. eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. Sie besteht aus rund 25 Gesellschaftern, die  das Fischereirecht am Main zwischen Hochstadt und Ebensfeld zur gesamten Hand halten (sog. Gesamthandsgemeinschaft). Die Gesellschafter stehen in der Tradition der ehemaligen Beurfsfischer am Main und sind oft auch mit ihnen verwandt, d.h. deren Kinder, Enkel und Urenkel. Die Mainfischereigmeinschaft hat die früheren Einzelrechte der Berufsfischerei zum Zwecke der effizienteren Bewirtschaftung und Hege auf sich vereint und zu einem zusammenhängenden Fischereirecht von Hochstadt bis Ebensfeld zusammengefasst. Dieses Fischereirecht ist ein grundstücksgleiches Recht, das im Grundbuch des Amtsgerichts Lichtenfels vorgetragen ist. Insoweit ist die Gesellschaft vergleichbar mit einem geschlossenen Immobilienfonds. Man kann der Gesellschaft deshalb auch nicht beitreten oder durch einen Aufnahmeantrag Mitglied werden. Veränderungen im Bereich der Gesellschafter sind selten. Bitten richten Sie deshalb nicht Ihr Augenmerk oder gar Ihre Energie darauf, Gesellschafter der Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels zu werden. Aunahmeanträge und Beitrittserklärungen sind wirkungslos und werden in der Regel auch nicht beantwortet. Das ist nicht böse gemeint, aber für das Beantworten sinnloser Anträge bleibt in der Regel im nicht unaufwändigen Geschäft der Gewässerbewirtschaftung von 30 km Main zu wenig Zeit. Die Angelfischerei können Sie auch ausüben, ohne Gesellschafter zu sein, nämlich durch den Erwerb eines Erlaubnisscheins bei den einschlägigen Verkausstellen.

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